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Der Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla nimmt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, nämlich die der Abfallentsorgung, wahr. Aus diesem Grund muss er per Satzung bestimmen wie die Abfallentsorgung durchgeführt wird und welche Benutzungsgebühren erhoben werden. Dabei ist er an verschiedene Satzungen, Verordnungen und Gesetze gebunden. |
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Allgemein: |
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- Verbandssatzung: | ||||
6. Änderung der Verbandssatzung (Lesefassung) |
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- Abfallwirtschaftsatzung: | ||||
Abfallwirtschaftsatzung |
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- | Abfallgebührensatzung: | |||
Abfallgebührensatzung Anlage 1 zur Abfallgebührensatzung (gültig ab 1. Januar 2018) |
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- | Verwaltungskostensatzung: | |||
Verwaltungskostensatzung | ||||
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Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe: | |||
- | Benutzungsordnung: | |||
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Benutzungsordnung Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe |
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Anlage 3 zur Benutzungsordnung Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe |
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Anlage 4 zur Benutzungsordnung Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe | ||||
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