Hinweise: Im Holsystem kann nach Bedarf bis zu zweimal im Jahr die Abholung am Grundstück (gemäß den Regelungen der Abfallwirtschaftssatzung des ZASO) angemeldet werden. Von Haushalten werden Elektro- und Elektronikgeräte sowie Altmetall abgeholt. Von anderen Herkunftsbereichen (Gewerbe) werden Elektro- und Elektronikgeräte abgeholt.
Die Abholung von Kleingeräten (Staubsauger, Bügeleisen, Toaster, Fritteuse, Kaffeemaschine, Haartrockner, Wecker, Rasierapparat u. ä) erfolgt nur in Verbindung mit einem Großgerät (Kühlschrank, Gefrierschrank, Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Herd, Backofen, Mikrowellen, elektrische Heizgeräte, Klimageräte u. ä.)
Die Gegenstände sind frühestens am Abend vor bzw. am Abholtag bis 06:00 Uhr bereitzustellen.
Über die Anmeldung hinausgehende Abfallmengen bzw. unangemeldete Gegenstände werden nicht mitgenommen und sind unverzüglich vom Bereitstellungsplatz zu entfernen.
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