Hinweise: Pro Jahr und Haushalt bzw. anderem Herkunftsbereich (Gewerbe) können bis zu 10 m3 Sperrmüll im Jahr kostenfrei entsorgt werden.
Im Holsystem kann nach Bedarf bis zu zweimal im Jahr Sperrmüll zur Abholung am Grundstück (gemaeß den Regelungen der Abfallwirtschaftssatzung) angemeldet werden. Pro Sperrmüllanmeldung werden von Haushalten und anderen Herkunftsbereichen (Gewerbe) maximal 2,5 m3 entsorgt.
Der Sperrmüll ist frühestens am Abend vor bzw. am Abholtag bis 06:00 Uhr bereitzustellen.
Über die Anmeldung hinausgehende Abfallmengen bzw. unangemeldete Gegenstände werden nicht mitgenommen und sind unverzüglich vom Bereitstellungsplatz zu entfernen.
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