Der Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla nimmt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, die der Abfallentsorgung, wahr. Aus diesem Grund muss er per Satzung bestimmen, wie die Abfallentsorgung durchgeführt wird und welche Benutzungsgebühren dafür erhoben werden.
Neben dem Hausmüll muss der Zweckverband die Entsorgung weiterer Abfallarten wie Sperrmüll, Altpapier, Elektro- und Elektronikschrott, Schrott, gefährliche Abfälle (Schadstoffe) sowie Grünabfall gewährleisten und entsprechende Anlagen und Fahrzeuge nebst Personal vorhalten. Die Kalkulation der Benutzungsgebühren darf nur kostendeckend erfolgen, d. h. kein Gewinn beabsichtigt werden.
Die dem ZASO entstehenden Kosten gliedern sich in die so genannten verbrauchsunabhängigen (festen) und die verbrauchsabhängigen (variablen) Kosten.
Die verbrauchsunabhängigen Kosten beinhalten u. a. die Kosten für den Unterhalt und die Bewirtschaftung des Abfallbehandlungszentrums Wiewärthe, anteilig die thermischen Behandlungskosten, der Errichtung und des Betriebs der Wertstoffhöfe und Grünabfallplätze, der Anschaffung und des Unterhalts der Müllfahrzeuge, der Personalkosten u. a..
Diese Kosten fallen an, unabhängig davon, ob der einzelne Nutzer die Abfallentsorgung im angebotenen Umfang ganz, teilweise oder zum jetzigen Zeitpunkt nicht nutzt. Sie sind deshalb auch von jedem Einwohner sowie den gewerblichen und öffentlichen Gewerben mit zu tragen.
Die variablen Kosten sind abhängig vom Umfang der Nutzung der Hausmüllentsorgung und enthalten anteilig die Kosten für das Einsammeln und den Transport des Hausmülls. Die Gebühr für die Entleerung des Hausmüllbehälters deckt nur einen Teil der Entsorgungskosten für Hausmüll.
Im Bereich des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Saale-Orla - Saale-Orla-Kreis und Landkreis Saalfeld-Rudolstadt - werden die Gebühren für die Fest- bzw. Grundgebühr sowie die Leistungsgebühr per Bescheid erhoben.
Zu Beginn des Jahres erhalten alle angeschlossenen Haushalte einen sogenannten Vorausleistungsbescheid.
Was ist ein Vorausleistungsbescheid?
Mit dem Vorausleistungsbescheid erhalten Sie die Vorausleistung zur Fest-/Grundgebühr sowie für die Leistungsgebühr (= Leerung der Hausmüllbehälter). Für 2024 wird als Vorausleistung die Anzahl an Leerungen angesetzt, die für die Behälter des Haushaltes in 2023 erfasst wurden.
Für Neukunden: Zur erstmaligen Veranlagung von neu hinzukommenden Kunden werden 4 Leerungen pro Hausmüllbehälter (= eine Leerung pro Quartal) angesetzt.
Die Leerungen werden dann im Folgejahr mit den tatsächlich erfolgten Leerungen verrechnet. Dafür erhalten alle Haushalte einen Abrechnungsbescheid.
Beide Teilgebühren bilden die Abfallgebühr. Die Zahlungspflicht der Gebührenschuldner umfasst die Abfallgebühr als ganzes. Ein "Heraussuchen" von Teilen und deren Bezahlung ist nicht zulässig.
Für Fragen rund um das Thema Gebühren steht Ihnen gern der für Sie zuständige Sachbearbeiter zur Verfügung. Die Telefonnummer des Mitarbeiters finden Sie auf Ihrem Gebührenbescheid. Anfragen per E-Mail senden Sie bitte an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it..