Der Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla nimmt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, nämlich die der Abfallentsorgung, wahr. Aus diesem Grund muss er per Satzung bestimmen wie die Abfallentsorgung durchgeführt wird und welche Benutzungsgebühren erhoben werden.
Dabei ist er an verschiedene Satzungen, Verordnungen und Gesetze gebunden.
In Umsetzung dieser Rechtsgrundlagen wurden folgende Satzungen beschlossen:
Allgemein:
- Abfallwirtschaftsatzung (gültig ab 01.01.2023)
- Abfallgebührensatzung (gültig ab 01.01.2023) inklusive Anlage 1 (Benutzungsgebühren ABZ)
- Vorankündigungsbeschluss Nr. 18/2022
- Verbandssatzung: 6. Änderung der Verbandssatzung (Lesefassung)