Bioabfall - konzept zur Getrenntsammlung 2023 - 2026

Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger sind wir zur Umsetzung der Getrenntsammlung von Bioabfällen nach § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 KrWG verpflichtet.

Der ZASO hat hierfür einen Stufenplan entwickelt, der die Getrenntsammlungspflicht von Bioabfällen stückweise umsetzt. Nachfolgend werden die einzelnen Projektphasen näher erläutert.

2023 - Start der Pilotprojektphase

Im ersten Konzeptjahr hat der ZASO gemeinsam mit der Firma Berndt Bio Energy aus Wünschendorf ein Pilotprojekt auf dem Wertstoffhof des ABZ Wiewärthe in Pößneck gestartet. Seit Jahresbeginn stehen den Bürgern Bioabfallbehälter zur kostenfreien Abgabe Ihrer Bioabfälle zur Verfügung. Nach einer ersten Anlaufphase in den Wintermonaten werden die Bürger ab dem Frühjahr umfangreich über die Neuerung informiert.

Bioabfallbehälter auf dem Wertstoffhof des ABZ Wiewärthe

Was darf in die biotonne?

  • Obstreste
  • Gemüsereste
  • Speisereste
  • Brot und Eierschalen
  • Hülsenfrüchte
  • Getreideerzeugnisse
  • Milch und Milchprodukte
  • Fisch und Fischwaren
  • Trockenobst
  • Butter und Margarine
  • Kaffeesatz
  • Fleisch und Knochen (aus der Küche)
  • Salat (roh und angemacht)
  • Käse

Was darf nicht in die Biotonne?

  • Müllsäcke
  • Papier
  • Keramik
  • Metall
  • Glas
  • Holz
  • Plastik
  • Besteck
  • Milch- und Safttüten
  • Blechdosen
  • Erde
  • Alufolie
  • Butterpapier
  • Zigarettenschachteln
  • Aschenbecherinhalte
  • Styropor

Parallel dazu erhält der ZASO durch eine aktuell laufende Hausmüllanalyse wertvolle Ergebnisse zur Zusammensetzung der Abfälle in den Hausmüllbehältern. Interessant ist dabei, wie hoch der Anteil an biogenem Abfall in den unterschiedlichen Siedlungsgebieten ist und wie die Anteile im Vergleich mit anderen Landkreisen in Thüringen sind, wo die Getrenntsammlung von Bioabfällen schon praktiziert wird.

Hausmüllanalyse Winter 2023

2024 - Ausweitung Pilotprojekt auf weitere Wertstoffhöfe

Das zweite Jahr im Bioabfallkonzept sieht vor, dass die Möglichkeit der kostenfreien Abgabe von Bioabfällen auf weitere Wertstoffhöfe im städtisch geprägten Zweckverbandsgebiet ausgeweitet wird. Voraussetzung dabei ist, dass die Bioabfälle vor Ort kontrolliert angenommen werden können. In der Umsetzung fließen auch die Erfahrungen aus der Pilotphase 2023 ein. Es erfolgt eine kontinuierliche Analyse, inwiefern das Angebot durch die Bürgerinnen und Bürger angenommen wird und wie hoch das Aufkommen an Bioabfällen ist, die angeliefert werden.

Ergänzt werden soll das Angebot der kostenfreien Anlieferung um die Möglichkeit, kleine Bioabfallbehälter zum Transport der Abfälle von Zuhause bis zum Wertstoffhof preiswert beim ZASO erwerben zu können.

Zudem sollen in diesem Jahr die vertraglichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Logistik mit den beauftragten Entsorgern für die Getrenntsammlung von Bioabfällen geschaffen werden

2025 - Ausweitung Bringsystem auf alle Wertstoffhöfe

Das Konzept sieht für das dritte Jahr vor, dass das Bringsystem (= zugelassene Abfälle werden zu den dafür vorgesehenen Abfallentsorgungsanlagen gebracht) auf alle Wertstoffhöfe im Gebiet des ZASO ausgeweitet wird.

Ein Jahr vor dem Start der flächendeckenden Getrenntsammlung von Bioabfällen sollen auch die Bürger soweit in die Lage versetzt werden, Zuhause ihre Bioabfälle getrennt sammeln zu können. Da zum jetzigen Zeitpunkt (April 2023) noch die Ergebnisse der Pilotphase fehlen, können genauere Informationen erst zu einem späteren Zeitpunkt gegeben werden.

2026 - Start Getrennsammlung von Bioabfällen

Mit dem Start des neuen Kalkulationszeitraumes für die Abfallgebühren soll die Getrenntsammlung von Bioabfällen umgesetzt werden. Die genaue Ausgestaltung ist Gegenstand gegenwärtiger Diskussionen und wird hier fortlaufend aktualisiert.

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