Gebührenbescheide 2025

Am Montag, 10. Februar 2025 versenden wir die neuen Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung. Alle angemeldeten Haushalte, Unternehmen sowie öffentliche und private Einrichtungen erhalten diese per Post.

Was ist im Briefumschlag enthalten?

  • Abrechnungsbescheid 2024: Hier werden die tatsächlich entstandenen Abfallgebühren (Fest-/Grundgebühr und Leistungsgebühr) des letzten Jahres 2024 festgesetzt und mit den bereits gezahlten Vorauszahlungen verrechnet.
  • Vorauszahlungsbescheid 2025: Darin werden die Abfallgebühren für das Jahr 2025 festgelegt. Die Daten aus dem Vorjahr 2024 dienen als Grundlage für die Vorauszahlung im aktuellen Jahr 2025.

Wie setzen sich die Abfallgebühren zusammen?

  • Fest-/Grundgebühr: Für private Haushalte richtet sich diese nach der Anzahl der Personen im Haushalt. Bei Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen wird sie anhand sogenannter „Einwohnergleichwerte“ berechnet.
  • Leistungsgebühr (Leerungsgebühr): Diese hängt von der Größe des Hausmüllbehälters und der Anzahl der Leerungen ab.

Bitte überprüfen Sie Ihren Gebührenbescheid sorgfältig auf Richtigkeit.

Was ist bei Änderungen zu tun?
Wir benötigen von Ihnen eine schriftliche Meldung, damit Änderungen zu Ihrem Kundenkonto erfolgen können. Das betrifft zum Beispiel:

  • Adressänderungen (z. B. Umzug, Wegzug, Zuzug)
  • Anzahl Personen im Haushalt (z. B. Geburt, Wegzug eines Kindes, Todesfall)
  • Hausmüllbehälter (Änderungen nur mit Angabe der Behälternummer – zu finden auf dem Etikett an der linken Seite am Behälter)

Wie können Sie uns Änderungen melden?
Über folgende Wege können Sie uns diese mitteilen:

Bitte beachten Sie: Telefonische Änderungen sind nicht möglich!

Für telefonische Auskünfte und Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Sachbearbeiterin. Die Telefonnummer finden Sie oben rechts auf der ersten Seite Ihres Gebührenbescheides.

Hinweis zur Erreichbarkeit: Nach dem Versand der Bescheide kann es aufgrund vieler Anfragen zu längeren Bearbeitungszeiten und einer eingeschränkten telefonischen Erreichbarkeit kommen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Besonderheit beim Vorauszahlungsbescheid für Neukunden

Zur erstmaligen Veranlagung aller neu hinzukommenden Kunden werden 4 Leerungen pro Behälter (= eine Leerung pro Quartal) angesetzt. Dies ist vergleichbar mit einem Abschlag für Strom. Die Anzahl von 4 Entleerungen bei der Vorauszahlung der Leistungsgebühr bestimmt sich nach § 5 Abs. 3 der derzeit gültigen Abfallgebührensatzung des ZASO. Diese 4 Leerungen werden dann im Folgejahr im Abrechnungsbescheid mit den tatsächlich erfolgten Leerungen verrechnet.

Erhöhung der Anzahl der Leerungen im Vorauszahlungsbescheid

Auf schriftlichen Antrag kann die Anzahl der Leerungen für den Vorauszahlungsbescheid erhöht werden. Das dazugehörige Formular finden Sie unter "Antrag auf Erhöhung der Leistungsgebühr (Leerungen Hausmüllbehälter)" auf der ZASO-Webseite im Punkt "Formulare". Eine Minderung der Entleerungen (weniger als 4 Entleerungen pro Jahr bei Neukunden oder weniger Entleerungen pro Jahr als im Vorjahr bei Bestandskunden) ist jedoch nicht möglich. 

Aufbau des Gebührenbescheides (Auszug)

Muster Kombibescheid 2024 Seite 1 mit MarkierungMuster Kombibescheid 2024 Seite 2 mit Markierung

  1. Empfängeradresse des Bescheides
  2. Kontaktdaten Ihrer Sachbearbeiterin
  3. Bankverbindung für die Überweisung der Abfallgebühren
  4. Adresse der Abfallentsorgung
  5. Ihre ZASO-Kundennummer (wichtig für alle Anliegen)
  6. Art, Bezeichnung und Jahr des Bescheides
  7. Codierter Zahlungsgrund 2024: Bitte nutzen Sie diesen als Verwendungszweck für alle Zahlungen zum Abfallgebührenbescheid Abrechnung 2024
  8. Festgebühr: Die Festgebühr berechnet sich nach der Anzahl der in einem Haushalt lebenden Personen, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz auf einem Grundstück innerhalb des Zweckverbandsgebietes gemeldet sind. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.
  9. Veranlagungszeitraum = Meldezeitraum, Personenzahl = Anzahl der unter dem Kundenkonto gemeldeten Personen, Gebühr = Höhe der Festgebühr für 2024 (weitere Informationen zu den Gebührensätzen finden Sie hier).
  10. Leistungsgebühr: Für die Leerung bzw. Abfuhr der entsprechend Abfallwirtschaftssatzung zugelassenen Hausmüllbehälter erhobene Gebühr
  11. Veranlagungszeitraum = Meldezeitraum, Behältergröße = Volumen des Hausmüllbehälters, Behälternummer = Nummer auf dem Etikett an der Seite des Behälters, Entleerungen = registrierte Entleerungen für das Jahr 2024, Gebührensatz = Höhe der Gebühr pro Entleerung, Gebühr = Höhe der Leistungsgebühr für 2024
  12. Summe = Gesamtsumme der Abfallgebühren aus Fest- und Leistungsgebühr, geleistete Zahlungen = bereits getätigten Zahlungen aus dem Vorauszahlungsbescheid 2024 (Zahlungseingang bis 20.01.2025 berücksichtigt)
  13. Fälligkeit der Abfallgebühren aus dem Abrechnungsbescheid: Zahlung der Gebühr ist einen Monat nach Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheides fällig und ist in einem Betrag zu tätigen
  14. Bei allen Überweisungen der codierte Zahlungsgrund anzugeben ist, damit die Zahlung dem Kundenkonto und Abrechnungsjahr richtig zugeordnet werden kann.
  15. Art, Bezeichnung und Jahr des Bescheides
  16. Codierter Zahlungsgrund 2025: Bitte nutzen Sie diesen als Verwendungszweck für alle Zahlungen zum Abfallgebührenbescheid Vorauszahlung 2025
  17. Vorauszahlung Festgebühr auf Basis der für den Haushalt gemeldeten Personen
  18. Vorauszahlung Leistungsgebühr für alle Abfallbehälter, die Ihrem Kundenkonto zugeordnet sind. Datengrundlage: Anzahl der Entleerungen für den Behälter im Vorjahr
  19. Summe der Vorauszahlung für das Jahr 2025
  20. Die Vorauszahlungen werden (soweit möglich) auf vier gleich hohe Beträge aufgeteilt. Diese sind zu den angegebenen Stichtagen fällig.
  21. Bei allen Überweisungen der codierte Zahlungsgrund anzugeben ist, damit die Zahlung dem Kundenkonto und Abrechnungsjahr richtig zugeordnet werden kann. Es besteht auch die Möglichkeit, die Vorauszahlungen in einem Betrag zu zahlen. In diesem Fall sind die Vorauszahlungen einen Monat nach Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheides fällig. 

 

Die aktuelle Abfallgebührensatzung des ZASO finden Sie hier: Abfallgebührensatzung ab 2023

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