Gebührenbescheide 2026
Rund 100.000 Abfallgebührenbescheide wurden am 30. April 2026 verschickt. Wie setzen sich die Abfallgebühren zusammen, was ist neu und was ist bei Änderungen zu beachten? Wir klären die wichtigsten Fragen in diesem Beitrag.
Was ist im Briefumschlag enthalten?
- Abrechnungsbescheid 2025: Hier sehen Sie die tatsächlich angefallenen Abfallgebühren für das Jahr 2025. Diese werden mit Ihren bereits geleisteten Vorauszahlungen verrechnet.
- Vorauszahlungsbescheid 2026: Die hier festgesetzten Beträge sind Vorauszahlungen auf die Abfallgebühren für das Jahr 2026. Grundlage dafür sind die Daten aus dem Jahr 2025.
Wie setzen sich die Abfallgebühren zusammen?
- Fest-/Grundgebühr: Für private Haushalte richtet sich diese nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Bei Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen wird sie anhand sogenannter „Einwohnergleichwerte“ berechnet.
- Leistungsgebühr (Leerungsgebühr): Diese hängt von der Größe und Anzahl der Hausmüllbehälter sowie der Anzahl der Entleerungen ab.
Neu: Mindestentleerungen bei der Leistungsgebühr
Ab dem Jahr 2026 gelten sogenannte Mindestentleerungen erhoben. Diese werden erstmalig im Vorauszahlungsbescheid 2026 berücksichtigt.
Das bedeutet: Für jedes angemeldete Hausmüllbehältnis werden pro Jahr mindestens zwei Entleerungen berechnet (eine Entleerung pro Halbjahr).
So wird die Leistungsgebühr im Abfallgebührenbescheid „Vorauszahlung 2026“ unter Berücksichtigung der Mindestentleerungen berechnet:
- Wurden im Vorjahr zwei oder mehr Entleerungen erfasst, wird diese Anzahl für die Vorauszahlung 2026 angesetzt.
- Wenn weniger als zwei Entleerungen erfasst wurden, greift die Regelung zu den Mindestentleerungen und es werden zwei Entleerungen für die Vorauszahlung 2026 angesetzt.
Die Regelung zu den Mindestentleerungen ist in § 4 Absatz 4 der Abfallgebührensatzung des ZASO festgelegt.
BITTE BEACHTEN SIE
Prüfen Sie Ihren Gebührenbescheid bitte sorgfältig. Achten Sie auch auf die angegebenen Fälligkeitstermine.
Damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können, verwenden Sie bitte immer den angegebenen Verwendungszweck.
Wichtig: Für den Abrechnungsbescheid 2025 und den Vorauszahlungsbescheid 2026 gelten unterschiedliche Verwendungszwecke.
Was ist bei Änderungen zu tun?
Wir benötigen von Ihnen eine schriftliche Meldung, damit Änderungen zu Ihrem Kundenkonto erfolgen können. Das betrifft zum Beispiel:
- Adressänderungen (z. B. Umzug, Zu- oder Wegzug)
- Änderungen der Personenanzahl im Haushalt (z. B. Geburt, Auszug, Todesfall)
- Änderungen bei Hausmüllbehältern (bitte immer mit Angabe der Behälternummer - diese finden Sie auf dem Etikett, das seitlich am Behälter angebracht ist)
So können Sie uns Änderungen melden
- Per E-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
- Über das ZASO-Bürgerportal: buergerportal.zaso-online.de
- Über das Kontaktformular (in der ZASO-Abfall-App oder auf der Webseite)
- Per Post: Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla, Wohlfarthstraße 7, 07381 Pößneck
- Per Fax an: 03647 4417-44
Bitte beachten Sie: Telefonische Änderungen sind nicht möglich!
Für telefonische Auskünfte und Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Sachbearbeiterin. Die Telefonnummer finden Sie oben rechts auf der ersten Seite Ihres Gebührenbescheides.
Hinweis:
Nach dem Versand der Bescheide kann es aufgrund vieler Anfragen zu längeren Bearbeitungszeiten und eingeschränkter telefonischer Erreichbarkeit kommen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Vorauszahlungsbescheid für Neukunden
Wenn Sie neu bei uns angemeldet sind, werden zunächst pro Hausmüllbehälter zwei Entleerungen pro Jahr angesetzt (eine Entleerung pro Halbjahr). Das ist vergleichbar mit einem Abschlag, wie Sie ihn zum Beispiel von Strom oder Wasser kennen.
Die Regelung basiert auf § 5 Absatz 5 der aktuell gültigen Abfallgebührensatzung des ZASO und entspricht der Mindestentleerungsgebühr für Hausmüllbehälter.
Erhöhung der Anzahl der Entleerungen im Vorauszahlungsbescheid
Auf schriftlichen Antrag kann die Anzahl der Entleerungen für den Vorauszahlungsbescheid erhöht werden. Das passende Formular finden Sie auf der ZASO-Webseite unter: "Antrag auf Erhöhung der Leistungsgebühr (Leerungen Hausmüllbehälter)" im Bereich "Formulare". Eine Verringerung der Anzahl der Entleerungen (unter die Werte des Vorjahres oder unter die Mindestentleerungen) ist nicht möglich.
SO IST IHR GEBÜHRENBESCHEID AUFGEBAUT (Auszug)


- Empfängeradresse des Bescheides
- Kontaktdaten Ihrer Sachbearbeiterin
- Bankverbindung für die Überweisung der Abfallgebühren
- Adresse der Abfallentsorgung
- Ihre ZASO-Kundennummer (wichtig für alle Anliegen)
- Art, Bezeichnung und Jahr des Bescheides
- Verwendungszweck 2025: Bitte nutzen Sie diesen als Verwendungszweck für alle Zahlungen zum Abfallgebührenbescheid Abrechnung 2025
- Festgebühr: Die Festgebühr berechnet sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.
- Veranlagungszeitraum = Meldezeitraum, Personenzahl = Anzahl der unter dem Kundenkonto gemeldeten Personen, Gebühr = Höhe der Festgebühr für 2025 (weitere Informationen zu den Gebührensätzen finden Sie hier).
- Leistungsgebühr 2025: Gebühr für die Leerung bzw. Abfuhr der entsprechend der Abfallwirtschaftssatzung zugelassenen Hausmüllbehälter
- Veranlagungszeitraum = Meldezeitraum, Behältergröße = Volumen des Hausmüllbehälters, Behälternummer = Nummer auf dem Etikett an der Seite des Behälters, Entleerungen = registrierte Entleerungen für das Jahr 2025, Gebührensatz = Höhe der Gebühr pro Entleerung, Gebühr = Höhe der Leistungsgebühr für 2025
- Summe = Gesamtsumme der Abfallgebühren aus Fest- und Leistungsgebühr, geleistete Zahlungen = bereits getätigte Zahlungen aus dem Vorauszahlungsbescheid 2025 (Zahlungseingang bis 05.04.2026 berücksichtigt)
- Fälligkeit der Abfallgebühren aus dem Abrechnungsbescheid: Zahlung der Gebühr ist einen Monat nach Bekanntgabe des Abrechnungsbescheides fällig und ist in einem Betrag zu tätigen
- Hinweise zum Abfallgebührenbescheid Abrechnung 2025
- Art, Bezeichnung und Jahr des Bescheides
- Verwendungszweck 2026: Bitte nutzen Sie diesen als Verwendungszweck für alle Zahlungen zum Abfallgebührenbescheid Vorauszahlung 2026
- Vorauszahlung Festgebühr auf Basis der für den Haushalt gemeldeten Personen
- Vorauszahlung Leistungsgebühr für alle Abfallbehälter, die Ihrem Kundenkonto zugeordnet sind. Datengrundlage: Anzahl der Entleerungen für den Behälter im Vorjahr
- Neu ab 2026: Mindestentleerungen - Für jedes angemeldete Hausmüllbehältnis werden pro Jahr mindestens zwei Entleerungen berechnet (eine Entleerung pro Halbjahr).
- Summe der Vorauszahlung für das Jahr 2026
- Die Vorauszahlungen werden (soweit möglich) auf vier gleich hohe Beträge aufgeteilt. Diese sind zu den angegebenen Stichtagen fällig.
- Hinweise zum Abfallgebührenbescheid Vorauszahlung 2026
Die aktuelle Abfallgebührensatzung des ZASO finden Sie hier: Abfallgebührensatzung ab dem Jahr 2026
