Definition:
Metallische Abfälle sowie Elektro- und Elektronikschrott (Elektro-, Elektronikaltgeräte mit Möglichkeit zum Stromanschluss), die durch Metallaufbereitung verwertet werden können.
Das gehört dazu:
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Fahrräder, Roller, Dreiräder, Fitnessgeräte (Stepper, Hantelbank usw.)
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Öfen mit überwiegendem metallischem Anteil, Badeöfen, Ofenrohre, Metalleinsätze aus Kachelöfen
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Metallbadewannen, Metallfässer (ohne Inhalt - offen), Metall-Bettgestelle
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Antennenteile, Lampengestelle
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Metallregale, Schubkarren, Werkzeuge und sonstige Gartengeräte
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Eimer, Töpfe
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Draht, Kabel, Leitungen, Drahtzäune
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Kupfer, Gusseisen, Buntmetalle
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Heizkörper, Ölradiatoren, Boiler
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Garagentore, Metallrohre und -türen, Regenrinnen > bis 2,50 m
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Wäschespinnen, Bügelbretter
Das gehört nicht dazu:
- Fahrzeuge, Fahrzeugteile, Batterien
- Gasflaschen, Feuerlöscher, Benzinbehälter, sonstige geschlossene Behälter
- große landwirtschaftliche Geräte
- schadstoffbelastete Teile
- Haus- und Sperrmüll
- Wertstoffe (Glas, Papier, Pappe, Kunststoffe, verwertbare Textilien)
- gefährliche Abfälle = Schadstoffe (wie Farben, Öle, Lösungsmittel usw.)
Sammelsystem:
Für die Schrott- und Elektrogeräteentsorgung wird keine gesonderte Gebühr erhoben. Die Kosten sind bereits in der Grundgebühr enthalten.
1 Holsystem für Haushalte, Gewerbe sowie öffentliche/private Einrichtungen:
Für die Abholung von Schrott und Elektroaltgeräten erscheinen keine festgesetzten Abholtermine pro Wohnort. Vielmehr kann man indivuell, wenn entsorgt werden soll, mittels einer vorgedruckten Doppelkarte (befindet sich am Ende des jährlichen Abfallkalenders) die Abholung anmelden. Sollten weitere Karten benötigt werden, sind diese in folgenden Stellen erhältlich. Die Anmeldung ist auch per Fax, Email bzw. Schrottformular unter Angabe aller auf der blauen Karte geforderten Angaben möglich. Jeder Haushalt kann Schrott und Altgeräte ohne Mengenbegrenzung anmelden. Veranlagte Gewerbe und ähnliche Einrichtungen können haushaltsübliche Mengen anmelden (Container/Mulden werden nicht gestellt).
Nach Eingang der Anmeldung beim ZASO wird die Anmeldung geprüft und an den beauftragten Entsorger weitergegeben. Innerhalb von 3 Wochen wird der Schrott abgeholt, wobei der Abholtermin vom Entsorger ca. 5 Tage davor per Postkarte bzw. Email mitgeteilt wird. Am genannten Abfuhrtag ist der Schrott bis 06:00 Uhr oder frühestens am Abend vorher behinderungsfrei am Straßenrand bereitzustellen. Dort, wo das Grundstück nicht angefahren werden kann, sind die festgelegten Bereitstellungsorte zu nutzen.
2 Bringsystem
a) Haushalte:
An allen Wertstoffhöfen können Schrott und Elektroaltgeräte aus Haushalten kostenfrei zu den Öffnungszeiten abgegeben werden. Seit dem 24. März 2006 gilt für Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten die kostenlose Rücknahmepflicht der Hersteller gemäß ElektroG, d. h. die Abgabe ist ebenfalls auf eine der drei eingerichteten Übergabestellen möglich.
b) Gewerbe sowie öffentliche/private Einrichtungen:
Gemäß ElektroG können Gewerbe aus dem Zweckverbandsgebiet ihre Elektroaltgeräte auf den Übergabestellen abgegeben, diese müssen aber in ihrer Art und Menge mit denen von Haushalten vergleichbar sein.
Vertreiber und Händler von Elektroaltgeräten müssen auf die Übergabestelle bringen, eine Anmeldung über das Holsystem des ZASO ist nicht möglich!